Wie groß darf mein Haus in einer Kleingartensiedlung sein?

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Die Größe des Gartenhäuschens

Beim Erwerb eines Kleingartens spielen Mieter mit dem Gedanken, eine neue Laube zu bauen. Sie bietet an regnerischen Tagen Unterschlupf, dient zur Aufbewahrung von Geräten und als zweiter Wohnraum an sonnigen Tagen. Ein Haus auf dem Grundstück vermittelt Parzellen-Besitzern das Gefühl, in der Natur zu leben. Im Häuschen sammeln sich schnell Dinge des täglichen Bedarfes an, Spielzeug für die Kinder und allerhand Garten-Utensilien vom Rechen bis hin zum Gras-Samen. Bei einem Regenschauer findet die Familie darin Schutz. Wir gehen der Frage nach, welche Hausgröße die Gemeinde im Garten erlaubt.

Das Land entscheidet über die bebaubare Fläche

In den verschiedenen Ländern Österreichs gelten unterschiedliche Regelungen für die Bebauung der Gemeinde-Parzellen. Jedem Neubau geht ein Antrag auf Bau-Genehmigung voraus. In diesem geben Sie an, wie viel Prozent der Fläche Sie zu nutzen beabsichtigen. Dazu reichen Sie die Pläne, die Bewilligung des Vereins und den Grundbuch-Eintrag ein. Wichtig ist die genaue Bemaßung des Gebäudes und der Anbauten, um eine Einwilligung zu erhalten.

Die Größe der Laube in unterschiedlichen Gemeinden

Die Zahl der Quadratmeter regelt jedes Land in den Verordnungen der Gemeinden oder in Kleingarten-Gesetzen. Die Steiermark erlaubt eine Größe von 40 Quadratmetern für das Haus. Die Gemeinden besitzen das Recht, diese einzuschränken. In Graz erlauben die Vorschriften 35 Quadratmeter. Die kleinsten Häuschen finden Sie in Salzburg. Der geringen Anzahl an verfügbaren Parzellen geschuldet, umfassen diese maximal 14 Quadratmeter. Zusätzlich gestatten die Gemeinden eine Veranda von zehn Quadratmetern, damit Sie die Natur überdacht genießen. In Oberösterreich erlaubt der Landesverband der Kleingärtner bis zu 35 Quadratmeter. Die Zahl schwankt nach Flächenwidmungs-Plan.

Bewohnbare Gartenhäuser in Wien

Die größten Gartenhäuschen finden Sie in Wien. Das Land erlaubt die wohnwirtschaftliche Nutzung der Lauben über das gesamte Jahr hinweg. Diese Parzellen tragen die Widmung “Erholungsgebiet Kleingarten ganzjähriges Wohnen”. Einige Grundstücke darf der Mieter nicht bebauen, sie fallen unter Grünland. Aufgrund der Bewohnbarkeit weisen die Häuschen bis zu 50 Quadratmeter Größe auf. Sie besitzen oftmals einen Keller und ein Obergeschoss sowie ein Vordach und Balkone. Grundsätzlich gilt es, nicht mehr als 25 Prozent der Fläche zu bebauen.

Wenn Sie gerne in Haus in einer Kleingartensiedlung im Bezirk Gänserndorf bauen möchten, dann kontaktieren Sie das Marchfeldhaus der Baumeister in Strasshof.

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